Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht: Ein liberales System

29. Juli 2009 | Von admin | Kategorie: Arbeitsmarkt&Arbeitsrecht

Die Schweiz gehört zu den reichsten Ländern der Welt und die Wirtschaft floriert weiterhin. So ist es nicht verwunderlich, dass es auch dem Arbeitsmarkt gut geht: Nur drei Prozent der arbeitsfähigen Bevölkerung waren im Jahr 2007 arbeitslos gemeldet.

Gesättigt ist der Arbeitsmarkt noch nicht, qualifizierte Kräfte, nicht nur Akademiker, werden in allen Bereichen gesucht – und die Schweizer wissen, dass es ihrer Wirtschaft bei weitem nicht so gut ginge ohne den Zufluss von auswärtigen Arbeitskräften.

Ein liberaler Arbeitsmarkt

Durch die Liberalität des Schweizer Arbeitsmarktes, beispielsweise im Bereich des Kündigungsschutzes, können Schweizer Firmen viel schneller auf die Konjunktur reagieren: So besteht sowohl die Möglichkeit schneller Stellen zu streichen, als auch bei Bedarf unmittelbar neue zu schaffen.

Mitglieder der EU- und EFTA-Staaten, die in der Schweiz einen Arbeitsplatz gefunden haben, sind sowohl beruflich als auch geographisch ungebunden. Wollen sie den Beruf oder die Stelle wechseln, benötigen sie hierfür keine spezielle Bewilligung. Anders ist es bei denjenigen, die eine Kurzaufenthaltsbewilligung haben. Wenn diese eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, ist eine Bewilligung von Nöten.

Die Grundlage für einen Arbeitsvertrag bildet das Obligationsrecht. Dieses regelt die Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft.

Kündigungsfreiheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

40 bis 44 Stunden in der Woche zu arbeiten ist in der Schweiz normal. Das Arbeitspensum wird im Arbeitsvertrag festgelegt und ist ein zentraler Bestandteil. Die meisten Arbeitgeber sind an das Arbeitsgesetz gebunden, bei Überstunden muss generell eine extra Regelung getroffen werden.

Sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer, steht es jederzeit frei zu kündigen. Anders als in Deutschland herrscht auf dem Schweizer Arbeitsmarkt Kündigungsfreiheit, daher sind keine speziellen Gründe erforderlich, ebenso kann die Kündigung sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Fristen müssen dennoch eingehalten werden: meist liegt die Kündigungsfrist bei einem Monat.

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