Rechtssystem

Rechtssystem: Ein Staat ohne Verfassungsgericht

29. Juli 2009 | Von admin | Kategorie: Rechtssystem

Das Schweizer Rechtssystem kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit, wie sie zum Beispiel in Deutschland das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausübt. Für das Bundesgericht in der Schweiz sind die Bundesgesetze verbindlich. So ist es ihm, anders als in Deutschland, nicht möglich, sich auf Unvereinbarkeit mit Verfassungsbestimmungen zu berufen und somit beispielsweise ein Bundesgesetz für ungültig zu erklären.